Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin                    

                                               für die tschechische Sprache

 

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Ost-West Agentur

 

 

 

 

Allgemeine Auftragsbedingungen

Jaroslava Blazek - öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die tschechische Sprache

§ 1             Geltungsbereich

(1)       Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Verträge zwischen Jaroslava Blazek – im Folgenden Übersetzerin genannt - und ihren Auftraggebern und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Dienstleistung als anerkannt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2)             Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

§ 2      Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

§ 3             Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1)       Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2)             Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen,  interne Begriffe etc.).

(3)       Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

(4)       Sind notwendige Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die vereinbarte Frist für die Übergabe/Fertigstellung der Übersetzung dementsprechend.

§ 4             Mängelbeseitigung

(1)       Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend gemacht werden.

(2)       Folgende Rügepflichten gelten bei Auftraggebern, die Unternehmer sind: Der Auftraggeber hat die Übersetzung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel nach dieser Untersuchung und verdeckte Mängel nach Entdeckung unverzüglich schriftlich der Übersetzerin anzuzeigen.

(3)       Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(4)       Die Übersetzung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung der Auftraggeber Mängel schriftlich angezeigt hat.

(5)       Die Übersetzung gilt spätestens dann als anerkannt, wenn der Auftraggeber diese verwendet. Als Verwendung gilt auch, dass der Auftrageber bzgl. der Übersetzung einen Druckauftrag erteilt.

§ 5      Haftung

(1)       Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2)       Eine Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

(3)       Im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen des Vertrages.

(4)       Ein etwaiger Schadenersatzanspruch des Auftraggebers bleibt auf die kalkulierte Rechnungssumme beschränkt.

§ 6            Dolmetschen und weitere Dienstleistungen

Auch für die Vergabe von Dolmetscheraufträgen gilt, dass der Auftraggeber die Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht hat.

(1)       Der Auftraggeber muss die Übersetzerin im voraus, d.h. bei der Auftragsvergabe, über das Thema der Verhandlung und die Verhandlungsteilnehmer informieren, und ihr damit eine ordentliche Vorbereitung auf das Dolmetschen zu ermöglichen. Informationen und Unterlagen, die für das Dolmetschen notwendig sind, muss der Auftraggeber der Übersetzerin ohne Aufforderung und rechtzeitig zur Verfügung stellen (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen,  interne Begriffe etc.).

(2)       Preise für das Dolmetschen richten sich nach den Stundensätzen, die in der Preisliste der Übersetzerin oder in ihrem Angebot aufgeführt sind. Zu diesen Sätzen werden auch der in der Preisliste aufgeführte Preis für Fahrtkosten zum Ort des Dolmetschens und zurück, der sich aus dem Preis für gefahrene Kilometer und für die für die Fahrt benötigten Stunden zusammensetzt, und Parkgebühren berechnet, bei einer zeitlicher Verschiebung des vereinbarten Dolmetschereinsatzes werden Wartezeiten in Rechnung gestellt, bei mehrtägigen Einsätzen oder bei einem Dolmetschereinsatz, der länger als 8 Stunden dauert, falls die Entfernung zum Wohnort der Übersetzerin größer als 100 km ist, wird auch der Preis für eine Übernachtung in Rechnung gestellt.

(3)       Preise für zusätzliche Leistungen und Recherchen sind auch in der Preisliste der Übersetzerin oder in ihrem Angebot aufgeführt.

§ 7             Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

§ 8      Vergütung

(1)       Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Rechnungen der Übersetzerin zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten für Privatpersonen und von 8 Prozentpunkten für Geschäftskunden über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB belastet.

(2)       Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis — gesondert aufgerührt — enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

(3)             Versandkosten für die Zusendung der Übersetzung und/oder Recherchen/Informationen werden, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gesondert in der Rechnung ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

(4)       Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.

(5)       Auch für umfangreichere Dolmetscherleistungen oder zusätzliche Leistungen kann die Übersetzerin einen Vorschuss verlangen.

(6)       Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im deutschen Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

§ 9             Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1)       Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. 

(2)       Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

§ 10             Vertragskündigung, Rücktritt

(1)       Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten und/oder Recherchen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin gegenüber schriftlich erklärt wurde.

(2)       Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 50% des Auftragswertes.

(3)       Ein Rücktritt von Dienstleistungsaufträgen im Eilservice ist nicht möglich.

§ 11 Datenschutz

Die Übersetzerin weist den Auftraggeber darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch sie auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Die Übersetzerin ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers offen zu legen, soweit sie sich Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden. (§§ 28 und 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG))

§ 12. Gefahrübergang

Nach erfolgter Übersetzung wird der übersetzte Text dem Auftraggeber je nach Wunsch des Auftraggebers per Post, Diskette, CD-Rom, E-Mail oder Telefax geliefert. Dies gilt auch für die Zusendung von Recherchen und/oder Informationen. Die elektronische Übertragung oder der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haftet die Übersetzerin nicht.

§ 13             Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner  Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angegebenen Ziel möglichst nahe kommt.

§ 14             Anwendbares Recht

(1)       Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2)            Gerichtsstand ist Weiden i. d. OPf.

§ 15             Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

Stand: 1. März 2006

 

 

 

 

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Stand: 22. November 2013