Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die tschechische Sprache |
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Allgemeine AuftragsbedingungenJaroslava Blazek - öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die tschechische Sprache§ 1
Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für
alle Angebote, Vereinbarungen und Verträge zwischen Jaroslava Blazek – im
Folgenden Übersetzerin genannt - und ihren Auftraggebern und gelten durch
Auftragserteilung oder Annahme der Dienstleistung als anerkannt, soweit nicht
etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist. (2) Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur
verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat. § 2 Umfang des Übersetzungsauftrags Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält
die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. § 3 Mitwirkungs-
und Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1)
Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen
der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern,
Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist
die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Übersetzerin
einen Korrekturabzug zu überlassen. (2)
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin
zur Verfügung zu stellen (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne
Begriffe etc.). (3)
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben,
gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin. (4)
Sind
notwendige Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich
die vereinbarte Frist für die Übergabe/Fertigstellung der Übersetzung
dementsprechend. § 4 Mängelbeseitigung (1) Die
Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der
Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung
enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. (2) Folgende
Rügepflichten gelten bei Auftraggebern, die Unternehmer sind: Der Auftraggeber
hat die Übersetzung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel nach
dieser Untersuchung und verdeckte Mängel nach Entdeckung unverzüglich
schriftlich der Übersetzerin anzuzeigen. (3) Im
Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wurde. (4)
Die Übersetzung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn nicht spätestens
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung der Auftraggeber Mängel
schriftlich angezeigt hat. (5)
Die Übersetzung gilt spätestens dann als anerkannt, wenn der
Auftraggeber diese verwendet. Als Verwendung gilt auch, dass der Auftrageber
bzgl. der Übersetzung einen Druckauftrag erteilt. § 5 Haftung (1) Die
Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein. (2) Eine
Haftung der Übersetzerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber
übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine
ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. (3) Im Fall von technischen Betriebsstörungen,
Streik oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz
oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen des Vertrages.
(4) Ein etwaiger
Schadenersatzanspruch des Auftraggebers bleibt auf die kalkulierte
Rechnungssumme beschränkt. § 6 Dolmetschen
und weitere Dienstleistungen Auch für die Vergabe von Dolmetscheraufträgen gilt, dass der
Auftraggeber die Mitwirkungs- und
Aufklärungspflicht hat. (1) Der
Auftraggeber muss die Übersetzerin im voraus, d.h. bei der Auftragsvergabe, über
das Thema der Verhandlung und die Verhandlungsteilnehmer informieren, und ihr
damit eine ordentliche Vorbereitung auf das Dolmetschen zu ermöglichen.
Informationen und Unterlagen, die für das Dolmetschen notwendig sind, muss der
Auftraggeber der Übersetzerin ohne Aufforderung und rechtzeitig zur Verfügung
stellen (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen,
interne Begriffe etc.). (2) Preise
für das Dolmetschen richten sich nach den Stundensätzen, die in der Preisliste
der Übersetzerin oder in ihrem Angebot aufgeführt sind. Zu diesen Sätzen
werden auch der in der Preisliste aufgeführte Preis für Fahrtkosten zum Ort
des Dolmetschens und zurück, der sich aus dem Preis für gefahrene Kilometer
und für die für die Fahrt benötigten Stunden zusammensetzt, und Parkgebühren
berechnet, bei einer zeitlicher Verschiebung des vereinbarten
Dolmetschereinsatzes werden Wartezeiten in Rechnung gestellt, bei mehrtägigen
Einsätzen oder bei einem Dolmetschereinsatz, der länger als 8 Stunden dauert,
falls die Entfernung zum Wohnort der Übersetzerin größer als 100 km ist, wird
auch der Preis für eine Übernachtung in Rechnung gestellt. (3) Preise
für zusätzliche Leistungen und Recherchen sind auch in der Preisliste der Übersetzerin
oder in ihrem Angebot aufgeführt. § 7 Berufsgeheimnis Die Übersetzerin verpflichtet sich,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. § 8 Vergütung (1)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die
Rechnungen der
Übersetzerin zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten für
Privatpersonen und von 8 Prozentpunkten für Geschäftskunden über dem
Basiszinssatz nach § 247 BGB belastet. (2) Alle
Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei
Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis —
gesondert aufgerührt — enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit
gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. (3)
Versandkosten für die Zusendung der Übersetzung und/oder
Recherchen/Informationen werden, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, gesondert in der Rechnung ausgewiesen und in Rechnung gestellt. (4) Die Übersetzerin hat neben dem
vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen
und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei
umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung
der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe
ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen. (5) Auch für umfangreichere
Dolmetscherleistungen oder zusätzliche Leistungen kann die Übersetzerin einen
Vorschuss verlangen. (6)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten
mindestens die im deutschen Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)
aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. § 9
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht (1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin.
Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2)
Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor. § 10
Vertragskündigung, Rücktritt (1)
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten
und/oder Recherchen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur
dann wirksam, wenn sie der Übersetzerin gegenüber schriftlich erklärt wurde. (2)
Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, müssen die bis
zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen
Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt
in jedem Fall aber mindestens 50% des Auftragswertes. (3)
Ein Rücktritt von Dienstleistungsaufträgen im Eilservice ist nicht möglich. § 11 Datenschutz Die
Übersetzerin weist den Auftraggeber darauf hin, dass personenbezogene Daten im
Rahmen der Vertragsdurchführung durch sie auf Datenträgern gespeichert,
genutzt und verarbeitet werden. Die Übersetzerin ist berechtigt, die Daten des
Auftraggebers offen zu legen, soweit sie sich Dritter zur Erbringung der
angebotenen Leistungen bedient. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit
einverstanden. (§§ 28 und 33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)) §
12. Gefahrübergang Nach
erfolgter Übersetzung wird der übersetzte Text dem Auftraggeber je nach Wunsch
des Auftraggebers per Post, Diskette, CD-Rom, E-Mail oder Telefax geliefert.
Dies gilt auch für die Zusendung von Recherchen und/oder Informationen. Die
elektronische Übertragung oder der Versand erfolgt auf Gefahr des
Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte
oder für deren Verlust sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem
nicht elektronischen Transportwege haftet die Übersetzerin nicht. § 13
Salvatorische Klausel Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird
durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine gültige zu ersetzen, die dem angegebenen Ziel möglichst nahe kommt. § 14
Anwendbares Recht (1)
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht. (2)
Gerichtsstand ist Weiden i. d. OPf. § 15 Änderungen
und Ergänzungen Änderungen
und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen sind nur gültig, wenn
sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses selbst. Stand:
1. März 2006 |
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blazek.owa@t-online.de
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